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In Deutschland gibt es Integrationskurse für Menschen, die neu im Land sind. Sie vermitteln deutsche Sprachkenntnisse und informieren über Alltagsthemen wie Gesundheit, Arbeit und Bildung.
Mehr als 1300 Sprachschulen im ganzen Land bieten solche Kurse an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wir benötigen einen Ausweis von Ihnen, um Ihre Identität zu überprüfen. Dabei steht die Sicherheit aller Beteiligten für uns an erster Stelle. Möglicherweise bitten wir Sie auch um Einreisedokumente, eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Blaue Karte EU.
Jobcenter
Das Jobcenter kann Sie mit Bürgergeld unterstützen. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts, unter anderem für Miete und Heizung, und der Eingliederung in Arbeit.
Einmalige Leistungen gibt es auch für die Erstausstattung der Wohnung. Für Kinder und Jugendliche werden unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt, zum Beispiel für Nachhilfeunterricht oder Musikunterricht.
Sozialamt
Das Sozialamt bietet auch finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt, einschließlich Miete, Lebensmittel und Körperpflege. Menschen, die keinen Anspruch auf das Bürgergeld haben, können hier andere Leistungsmöglichkeiten finden. Ukrainer, die finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten, sind nicht gesetzlich krankenversichert. Sie können jedoch eine Krankenversicherungskarte von einer Krankenkasse erhalten, und die Kosten für ihre medizinische Versorgung werden vom Sozialamt übernommen.
Weitere Informationen über Ihre Ankunft finden Sie unter Germany4Ukraine.de.
Geflüchtete aus der Ukraine benötigen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine "Fiktionsbescheinigung" der Ausländerbehörde.
Als Erstes müssen Sie sich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung anmelden. Dies ist überall in Deutschland bei jeder Ausländerbehörde möglich.
Sie können finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten, nachdem Sie bei der Ausländerbehörde in Ihrer Nähe eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht sofort erteilt wird, erhalten Sie eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, die sogenannte "Fiktionsbescheinigung". Mit diesem Dokument können Sie Sozialleistungen beantragen.
Wenn Sie Unterstützung brauchen, etwa, weil Sie Verhaltensweisen Ihres Vermieters, ihrer Vermieterin oder von Mitbewohner:innen nicht nachvollziehen können, sie sich überlastet fühlen oder es zu Konflikten kommt, können Sie sich von unserem Kooperationspartner Ipso telefonisch oder per E-Mail auf ukrainisch, deutsch, englisch oder russisch beraten lassen. Auch bei großer psychischer Belastung, können Sie hier Unterstützung finden.
In Deutschland sind alle Kinder ab dem Alter von sechs oder sieben Jahren schulpflichtig. Das Land hat 16 Bundesländer mit unterschiedlichen lokalen Regelungen. Alle Bundesländer arbeiten daran, Kinder aus der Ukraine unbürokratisch an deutschen Schulen willkommen zu heißen. Weitere Informationen finden Sie unter Germany4Ukraine.de.
Um Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
Im ersten Jahr, in dem Sie Bürgergeld erhalten, wird Ihre Miete in voller Höhe übernommen. So können Sie sich auf die Suche nach einem Arbeitsplatz und eine Ausbildung konzentrieren. Wenn Sie nach dem ersten Jahr Leistungen erhalten, werden Ihre Kosten nur bis zu einem angemessenen Betrag übernommen.
Die Heizkosten werden von Anfang an nur in angemessenem Umfang übernommen. Der "angemessene Umfang" der Heizkosten wird von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bis zum 23. Februar 2024 wird der ukrainische Personalausweis (Modell 2015) als Passersatz anerkannt. Sie können mit ihm nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten.Mehr über die Einreise nach Deutschland erfahren Sie auf Germany4Ukraine.de.
Wenn Sie wegen des Krieges in der Ukraine in Deutschland sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies ist ein notwendiges Dokument, um ein langfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten, um Sozialhilfe zu bekommen und um kurzfristig arbeiten zu können. Sie können den Antrag bei der Ausländerbehörde über Germany4Ukraine.de stellen.
Ja, Geflüchtete aus der Ukraine können kostenlos an den Kursen teilnehmen, solange sie Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die Jobcenter und die Agentur für Arbeit beraten Sie und helfen Ihnen bei der Arbeitssuche und bei der Qualifizierung.
Das Beratungstelefon der Bundesagentur für Arbeit ist auch in ukrainischer und russischer Sprache erreichbar: +49 911-178 7915
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Ja. Bitte teilen Sie uns mit, wie wir die Personen erreichen können. Sie können die Kontaktdaten der Personen mit deren Zustimmung angeben. Wenn Sie die Kontaktperson sind, geben Sie bitte Ihre eigenen Kontaktdaten an.
Die Mietpreise werden von den Wohnraumanbietenden festgelegt, die sich angemeldet haben, um mit freiem Wohnraum zu helfen. Viele von ihnen senken ihre Preise erheblich oder bieten ihren Wohnraum kostenlos an. Sie können die Mietpreise sehen, wenn Sie auf der Plattform nach Wohnungen suchen.
Notfall
Polizei-Notruf (24/7, deutsch/englisch): 110
Feuerwehr und Rettungsdienst (24/7, deutsch/englisch): 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztliche Hilfe am Wochenende oder in der Nacht (24/7, deutsch/englisch): 116 117
Allgemeine Informationen für schutzsuchende Ukrainer:innen:
Callcenter für schutzsuchende Ukrainer:innen (24/7, ukrainisch/deutsch/englisch): +49 15221455530 oder +49 15221455525
Berliner Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine (Mo-So: 7-18 Uhr, deutsch/englisch/ukrainisch/russisch): +49 3090127127
Krisen-Hotlines
Krisenhotline auf Deutsch (24/7): 116123
Krisentelefon auf Russisch (Doweria): +49 30440308454
Beratungsstelle für sexuellen Missbrauch (Mo/Mi/Fi: 9-22 Uhr, Di/Do: 15-20 Uhr): +49 8002255530
Beratung im Falle von Diskriminierung: Mo/Do: 9-15 Uhr: +49 8005465465
Für Eltern
Hotline für Eltern (Mo-Fr: 9-17 Uhr, ukrainisch/deutsch/englisch/russisch): +49 8007771877
Krisenhotline für Eltern (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Di/Do: 9-19 Uhr, deutsch): +49 8001110550
Für Frauen
Gewalt gegen Frauen (24/7, ukrainisch/deutsch/englisch/russisch): +49 800116016
Für Schwangere
Schwangere in Not (rund um die Uhr, ukrainisch/deutsch/englisch/russisch): +49 8004040020
Für Kinder
Helpline Ukraine für Kinder, Jugendliche, Eltern und Angehörige (Mo-Fri: 14-17 Uhr, ukrainisch/deutsch/englisch/russisch): 0800 5002250
Krisentelefon für Kinder und Jugendliche (Mo-Sa: 14-20 Uhr, deutsch): 116 111
Krisen-Chat, psychologische Beratung für Menschen bis 25 Jahre (24/7, ukrainisch/deutsch/englisch/russisch): +49 15735993126 per WhatsApp oder SMS
Jugendämter in Notfällen:
- Berliner Kinderschutz-Notdienst: +49 30610066
- Kinderschutz-Hotline Mecklenburg-Vorpommern: +49 8001414007
- Brandenburg, Landkreis Barnim: +49 33342141700
- Frankfurt am Main: +49 8002010111
- Hamburg: +49 40428153200
Für die LGBTQ+ Gemeinschaft
Quarteera e.V. (Mo/Do: 15-20 Uhr, Mi/Fr: 10-13 Uhr, deutsch/englisch/russisch): +49 3024356629
Wer erwerbsfähig ist und Unterstützung für seinen Lebensunterhalt benötigt, hat Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter. Es gibt folgende monatliche Beträge:
Zusätzlich zur Regelleistung erhalten Kinder und Jugendliche einen monatlichen Kindersofortzuschlag von 20 €.
Das hängt von der Verfügbarkeit der Unterkunft ab. Sie können die verfügbare Mietdauer für jedes Angebot auf der Plattform sehen.
Deutschland hat Geflüchteten aus dem Krieg in der Ukraine die Einreise und den Aufenthalt mit einer befristeten Ausnahmeregelung erleichtert: Sie müssen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um nach Deutschland einzureisen.
Weitere Informationen finden Sie unter Germany4Ukraine.de.
Wenn Sie bei Bekannten oder Verwandten wohnen, müssen Sie Ihre Adresse in den ersten drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Deutschland nicht anmelden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Adresse in den ersten drei Monaten anzumelden, wenn Sie für Ihr Kind Unterstützung in der Schule oder im Kindergarten oder andere Leistungen der örtlichen Behörden benötigen.
Nach drei Monaten sind Sie und Ihre Kinder verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren müssen von den Eltern angemeldet werden, bei denen sie leben. Neugeborene müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht bei ihren Eltern leben.
Wenn Sie in eine andere Wohnung ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Wenn Sie in ein anderes Land umziehen oder in die Ukraine zurückkehren, müssen Sie Ihre Adresse beim Einwohnermeldeamt abmelden. In diesem Fall können Sie sie per E-Mail informieren.
Ja, Sie können Sozialleistungen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Das Jobcenter verwaltet auch die folgenden Leistungen:
Um diese Hilfen zu beantragen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 Aufenthaltsgesetz) oder eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. Ihre örtliche Behörde finden Sie hier.
Ja. Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Entfernung zum Kursort mindestens 3 Kilometer beträgt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu sichern, können vom Jobcenter eine finanzielle Unterstützung, das sogenannte Bürgergeld, erhalten.
Sie haben Anspruch, wenn Sie noch nie in Deutschland gearbeitet haben, länger als ein Jahr arbeitslos sind oder trotz Arbeit nicht genug verdienen, um Ihre Kosten zu decken.
Weitere Voraussetzungen:
Geflüchtete aus der Ukraine können Wohngeld beantragen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, aber ihre Miete nicht bezahlen können. Die Höhe der finanziellen Unterstützung, die Sie erhalten, hängt von Ihrem Einkommen, der Miete und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
Sie können Wohngeld bei der zuständigen Behörde, z. B. dem Sozialamt in Ihrer Nähe, beantragen.
Wenn Sie Wohngeld erhalten, bekommen Sie einen Zuschuss zu den Heizkosten:
Wenn Sie BAföG, Ausbildungsgeld oder Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, können Sie eine einmalige Zahlung von 345 € bekommen.
Weitere Informationen finden Sie unter Germany4Ukraine.de.
Nach dem Besuch eines Integrationskurses können Sie Ihre Sprachkenntnisse mit Schwerpunkt auf die Arbeitswelt verbessern. Die Kurse umfassen 400 bis 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten und schließen mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Berufssprachkurse sind in der Regel kostenlos. Sie müssen nur dann einen Teil der Kosten übernehmen, wenn Sie arbeiten und mehr als einen bestimmten Betrag verdienen; auch Ihre Arbeitgebenden können diesen Beitrag übernehmen. Wenn Sie die Prüfung erfolgreich abschließen, können Sie eine Erstattung von 50 % des Kostenbeitrags beantragen. Sie können auch eine finanzielle Unterstützung für Ihre Reisekosten zum Kurs beantragen.
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Der Zweck der Erfassung Ihrer Daten ist es, die Verfügbarkeit von Wohnraum besser nachvollziehen zu können. Ihre persönlichen Daten werden nur im Zusammenhang mit unseren Bemühungen, verfügbaren Wohnraum an bedürftige Ukrainer:innen zu vermieten, verwendet. Sie werden in Übereinstimmung mit allen DSGVO-Vorschriften verarbeitet. Sie werden nicht für kommerzielle Zwecke verwendet. Wir können sie jedoch an deutsche Regierungsbehörden weiterleiten, die an der Unterbringung von vertriebenen Ukrainer:innen, die nach Deutschland kommen, beteiligt sind. Sie können jederzeit beantragen Ihre Daten löschen zu lassen. Wunderflats wird als Datenverantwortlicher in Übereinstimmung mit der Wunderflats Datenschutzrichtlinie handeln. Mit der Bestätigung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden.
Sie können Schutzsuchende unterstützen, indem Sie kostenlosen oder vergünstigten Wohnraum anbieten. Bei der Berechnung des Mietpreises für eine möblierte Wohnung sollten Lage, Größe, Anzahl der Betten und Möbel, sowie die örtlichen Vergleichsmieten berücksichtigt werden.
Sie können in wenigen Schritten ein Inserat erstellen.
- Nachdem Sie Ihre Adresse hinzugefügt haben, müssen Sie ein Nutzerkonto erstellen. Sie können Ihre E-Mail-Adresse oder ein bestehendes Konto bei Facebook, Google oder LinkedIn verwenden. Bleiben Sie eingeloggt, um Ihr Inserat zu vervollständigen und live zu schalten.
- Sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben, können Sie Ihr erstes Inserat bearbeiten:
- Verifizieren Sie Ihre Identität über Veriff mit einem gültigen amtlichen Ausweis und einem internetfähigen Gerät mit funktionierender Kamera, oder vereinbaren Sie einen Telefonanruf.
- Sobald Sie eine Benachrichtigung über die erfolgreiche Verifizierung Ihrer Identität erhalten, klicken Sie auf "Inserat aktualisieren", um das Einstellen abzuschließen.
- Das Inserat wird im Anschluss von uns aktiviert, ist online sichtbar und Sie können Buchungsanfragen von Schutzbedürftigen erhalten und annehmen.
Jede Nutzungsänderung von Räumen (zum Beispiel als Wohnraum) ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Grundlage ist die jeweils geltende Landesbauordnung. Die Nutzungsänderung müssen Sie bei der zuständigen Baubehörde beantragen.
Wenn Sie eine Wohnung besitzen, die in einem Wohngebiet liegt, können Sie Ihre Wohnung in der Regel ohne Baugenehmigung anderen zur Nutzung überlassen. In diesem Fall werden keine genehmigungspflichtigen Änderungen an der Zweckbestimmung der Immobilie vorgenommen.
Wir empfehlen allen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern.
Wenn Sie einen Mietvertrag mit ukrainischen Geflüchteten abschließen, können Sie vereinbaren, dass die Mietenden Ihnen eine Kaution oder eine Mietkaution nach § 551 BGB stellen. Vergessen Sie aber nicht, dass die meisten Schutzsuchenden nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügen und auch die Leistungsbehörde die Kaution nicht übernehmen.
Wenn die Schutzbedürftigen aus der Ukraine Freund:innen oder Familienangehörige haben, die in Deutschland leben, können Sie als Wohnungsanbietender eine Bürgschaft, Garantie oder ein Sicherheitsversprechen von diesen akzeptieren. Eine Vorlage für eine Bürgschaft finden Sie hier.
Wenn Sie als Gastgeber:in Unterstützung brauchen, etwa, weil Sie Verhaltensweisen Ihrer Gäste nicht nachvollziehen können, sie sich überlastet fühlen oder es zu Konflikten kommt, können Sie sich von unserem Kooperationspartner Ipso Telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Weitere Unterstützung finden Sie hier.
Wenn Sie akut nicht mehr weiter wissen, wenden Sie sich an die Nummern für den Krisenfall, die Sie hier finden.
Besonders für die Klärung aufkommender Fragen sind Migrationsberatungsstellen unerlässlich, etwa beim Umgang mit Ämtern und Behörden oder um Rechtsansprüche geltend zu machen.
Geflüchtete aus der Ukraine können Wohngeld erhalten, in bestimmten Fällen werden Zahlungen an die Wohnungsanbieter geleistet, je nach den örtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Jobcenters.
Das hängt davon ab, ob Sie der Person Ihre gesamte Wohnung oder nur Teile davon zur Verfügung stellen wollen.
Überlassung eines Teils Ihrer Wohnung oder eines Zimmers
Wenn Sie Mietende einer Mietwohnung sind und eine oder mehrere Personen für mehr als 6-8 Wochen aufnehmen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermietenden nach § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies gilt auch für Personen, die aus der Ukraine zugewandert sind.
Anders sieht es aus, wenn Sie einem Schutzsuchenden anbieten wollen, einen Teil Ihrer Wohnung kurzfristig und kostenlos zu nutzen. Ein Aufenthalt von 6-8 Wochen gilt in der Regel als Besuch und bedarf keiner besonderen Genehmigung, Sie brauchen also keine Erlaubnis Ihres Vermietenden. Das Gleiche gilt, wenn enge Familienangehörige bei Ihnen wohnen, z. B. Ehepartner:innen, Kinder oder Eltern.
Überlassung der gesamten Wohnung an einen Schutzsuchenden
Wenn Sie einem Schutzsuchenden Ihre gesamte Mietwohnung zur Verfügung stellen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermietenden.
Es gibt keine offizielle Mindestmietdauer, aber Sie sollten in Erwägung ziehen, Ihren Wohnraum für mindestens einen Monat anzubieten.
Ja. Wunderflats bietet diesen Service auf der Plattform Helfende Wände kostenlos an.
Wenn Sie jemanden für einen längeren Zeitraum (länger als 6 Wochen) aufnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, einen Vertrag zu schließen. Wunderflats kann Ihnen und den Schutzbedürftigen Mietverträge auf Deutsch/Englisch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung stellen. Wenn Sie Menschen aufnehmen wollen, ohne von ihnen Miete zu verlangen, können Sie mit ihnen einen unentgeltlichen Leihvertrag abschließen. Wir stellen Ihnen gerne eine Vorlage dafür zur Verfügung.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter support-ukraine@wunderflats.com.
Sie können Wohnungen ohne Möbel anbieten, aber bitte bedenken Sie, dass die meisten Schutzsuchende nur mit dem Nötigsten in Deutschland ankommen. Sie können sie mit einer Grundausstattung an Möbeln unterstützen.
Sie können eine ganze Wohnung oder ein einzelnes Zimmer anbieten. Bitte geben Sie den Unterkunftstyp an, wenn Sie ein Angebot auf der Plattform erstellen.
Unentgeltliche Aufnahme von Schutzsuchenden
Wenn Sie ukrainische Schutzsuchende unentgeltlich und nur vorübergehend aufgenommen haben, kann Ihr Verhältnis zu ihnen als eine Hilfsbeziehung/Kulanzverhältnis betrachtet werden. In diesem Fall besteht kein Vertragsverhältnis. Bitte beachten Sie: Ob ein Kulanzverhältnis vorliegt, das nicht dem Gesetz unterliegt, hängt letztlich vom Einzelfall ab - insbesondere von der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Falles für die Beteiligten.
Wenn Sie beispielsweise unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellen, können Sie einen unentgeltlichen Leihvertrag abschließen, der für einen bestimmten Zeitraum gilt. Das Mietverhältnis endet dann nach Ablauf dieses vereinbarten Zeitraums.
Aufnahme gegen Mietzahlungen
Wenn Sie Ihren Wohnraum gegen ein Entgelt vermieten, sollten Sie einen Mietvertrag mit dem Schutzsuchenden abschließen. Diesen Mietvertrag können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 549 II bzw. § 575 BGB auf einen bestimmten Zeitraum befristen. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Das hängt davon ab, ob die betreffenden Jugendlichen mit einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten aus der Ukraine geflohen sind. Wenn Sie Jugendliche oder Kinder mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten aufnehmen, gibt es in der Regel keine rechtlichen Aspekte zu beachten.
Minderjährige oder junge Menschen, die allein nach Deutschland gekommen sind, dürfen Sie dagegen nicht aufnehmen. Sie werden zunächst in die Obhut des örtlichen Jugendamtes genommen (siehe § 42 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch, kurz SGB VIII).
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Effiziente Ressourcennutzung: Die Plattform ermöglicht eine effizientere Verteilung von Unterkünften in den Kommunen, wodurch die Belastung einzelner Gemeinden reduziert wird. Erfahrungsaustausch: Durch die Nutzung eines gemeinsamen Tools kommen Kommunen in den Dialog bewährter Praktiken, um besser mit den Herausforderungen der Unterbringung und Integration umzugehen. Technologische Unterstützung: Moderne Technologien erleichtern den Datenaustausch und die Kommunikation, was zu einer nahtlosen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen führen kann. Skaleneffekte: Gemeinsame Anstrengungen führen zu Skaleneffekten, was wiederum zu kosteneffektiveren Lösungen und einer verbesserten Nutzung begrenzter Mittel führt. Sowie weitere wichtige Aspekte:
- Förderung des gesellschaftlichen Engagements
- Stärkung einer menschlichen, sicheren und bedürfnisorientierten Unterbringung.
- Stärkung der Solidarität zwischen Gemeinden
Kommunen können die Plattform als Benutzer:in verwenden. In dem Bereich der Integrationslotsen, Freiwilligen Netzwerken oder Wohnraumberatungen können Geflüchtete auf diese zusätzliche Möglichkeit Wohnraum zu finden verwiesen werden.
Helfende Wände ist eine zusätzliche Plattform und soll bereits vorhandene kommunale Maßnahmen nicht beeinträchtigen. Es ist möglich, dass auf der Plattform bestehende kommunale Maßnahmen ebenfalls beworben werden, so profitiert die Kommune zum Beispiel von der Reichweite. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich kommunale Maßnahme und Plattform gegenseitig ergänzen. Das Thema Unterbringung kann zukünftig, auf Wunsch, auch ausschließlich über die Plattform Helfende Wände abgebildet werden.
Durch die “Wohnraumaktion”, der Startversion der Plattform, konnte Wunderflats im Jahr 2022 mehr als 20.000 Geflüchteten über Wohnraum vermitteln, das entspricht 10.526 Matches. Wunderflats baut mit Helfende Wände auf diesen Erfahrungen auf. Über das Projekt Helfende Wände in Partnerschaft mit dem BMi und ProjectTogether wurden seit Projektstart am 15.02.2023 2066 neue Unterkünfte mit 4589 Betten von Wohnraumgebenden inseriert.
Die Unterschiede in der Angebotshäufigkeit zwischen Ballungszentren und ländlichen Regionen, spiegeln die Verfügbarkeit von Wohnraum sowie die Bereitschaft Wohnraum zu Verfügung zu stellen wider.
Helfende Wände setzt auf ein kontinuierliches automatisiertes Screening, um überteuerte Angebote zu identifizieren, zu entfernen und die davon betroffenen Wohnraumgebenden zu informieren. Die Kosten der Unterkunft bieten hier den Rahmen der Grenzwerte. Da die Kosten sich an dem Mietspiegel der jeweiligen Region anlehnen, kommt es hier zu regionalen Unterschieden. Die Grenzwerte wurden beratend mit Expert:innen festgelegt.
Tatsächlich wurden von Projektstart bis heute 68,50 % der Inserate für 0 € eingestellt. Nur 21,95 % der Inserate wurden für über 500 € angeboten. Generell ist zu berücksichtigen, dass wir im Vorhinein nicht wissen, ob eine Unterkunft von einer Familie oder Einzelpersonen als Wohngemeinschaft angemietet wird. Hieraus ergeben sich in Summe unterschiedliche potenzielle Höchstmieten, welche von lokalen Verwaltungen durch die dort geltenden Kostenübernahmen vorgegeben werden.
Nach einer Pilotphase, die sich an Geflüchtete aus der Ukraine richtet, setzten wir alles daran, die Plattform schnellstmöglich für alle Geflüchteten zu öffnen.
Die Identitätsverifizierung erfolgt durch anerkannte Identitätsunterlagen. "Helfende Wände" setzt auf sichere Verifizierungsprozesse, um die Integrität der Plattform zu gewährleisten. Die automatisierte Verifizierung erfolgt über unseren Partner Veriff.
Neben der automatisierten ID Verifizierung ist die Plattform DSGVO-konform und arbeitet datensparsam. Kontaktdaten nur nach erfolgreichem Matching und Verifizierung sichtbar. Unterstützungsstrukturen stellen die Ankunft der Geflüchteten in der Unterkunft sicher und bieten Links zu Hilfsangeboten. Außerdem wird die Plattform permanent auch durch das Bundesministerium für Sicherheit und Informationstechnik überwacht. Intern arbeiten IT Sicherheitsexperten und eine Betrugsmanagerin konstant an der technischen Sicherheit und Weiterentwicklung der Infrastruktur.
Nachdem Geflüchtete den Wohnraum bezogen haben, findet eine automatisierte Abfrage noch am Tag des Einzugs per E-Mail statt. Hier werden Mieter:innen und Wohnraumgebende zunächst gefragt, ob der Einzug stattgefunden hat. Anschließend können beide über eine Ampel angeben, ob alles in Ordnung ist oder es in bestimmten Bereichen Hilfestellungen braucht. Je nach Rückmeldung der Befragten werden passende Hilfsangebote aufgelistet. Ein wichtiges Online Angebot ist IPSO Care. Hier werden viele Bereiche abgedeckt wie zum Beispiel: Mediation und Konfliktklärung in mehreren Sprachen oder individuelles psychosoziales Counseling auf Ukrainisch und deutsch. Wir arbeiten stets daran, das Ampelsystem um weitere Hilfsangebote zu ergänzen.
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